Frühe Anmeldung oder weitere Experimente - der richtige Zeitpunkt für Ihre Patentanmeldung

*Anzeige – in Zusammenarbeit mit HGF Europe LLP*
Innovative Biotech- und Pharmaunternehmen stehen immer wieder vor einem Spagat zwischen einer möglichst frühen und dennoch erfinderischen Patentanmeldung, wenn sie beim Europäischen Patentamt (EPA) Patentschutz für medizinische Produkte oder Verfahren beantragen. Doch was ist zu beachten, um die Hürden der möglichst frühen Anmeldung und dem Erfordernis der Plausibilität und erfinderischen Tätigkeit beim EPA zu meistern?
Ein früher Anmeldetag für die Patentanmeldung ist das Ziel der meisten Patentanmelder umso die Gefahr einer schädlichen wissenschaftlichen Publikation oder einer jüngeren Patentanmeldung durch die Konkurrenz zu minimieren. Doch wann sind die Daten ausreichend und überzeugend genug um ein Patent erteilt zu bekommen?
Sind in vitro Daten ausreichend oder müssen es Versuche an Tiermodellen oder sogar klinische Studien sein um ein Patent zur Erteilung zu bringen? Oder bestimmt die Art der Daten letztendlich den Gegenstand oder das Verfahren für den/das man Schutz erwarten darf?
In diesem Zusammenhang wartet die Patentwelt in Europa zur Zeit auf die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPAs zu der sogenannten „Plausibilitätsfrage“. Mit der Entscheidung wird sich eine gewisse Marschrichtung des EPAs erhofft, wie in Zukunft mit experimentellen Daten umgegangen werden soll, welche nach dem Anmeldetag dem Patentamt vorgelegt werden.
Auch wenn man aufgrund der Komplexität der Einzelfälle wohl nicht mit einer allgemeingültigen Antwort rechnen darf, so wird diese Entscheidung dennoch sicherlich Wellen in der Patentwelt schlagen.
In meinem Vortrag möchte ich die verschiedenen Problematiken dieser schwierigen Frage wann eine Erfindung „fertig“ ist, erläutern und diskutieren.
Veröffentlicht: 01.02.2023